Nasse Post - weniger Miete?

Von heftigen Regenfällen blieben auch etliche Postsendungen nicht verschont. Achtung: mangelhafte Briefkästen berechtigen vielfach zu einer Mietminderung.

Anhaltende Regenschauer sorgen immmer wieder deutschlandweit für eine deutliche Abkühlung. Lediglich der allmorgendliche Gang zum Briefkasten erhitzte mitunter die Gemüter. Nicht selten findet sich dort eine vollkommen durchnässte Zeitung oder eine kaum mehr leserliche Briefsendung - sehr zum Ärger der Betroffenen. Die Ursache ist dabei meist ein mangelhafter oder defekter Briefkasten. Doch triefende Postsendungen müssen von Mietern nicht einfach hingenommen werden.

In vielen Fällen kann ein schadhafter Briefkasten eine Mietminderung berechtigen, wir verweisen hier auf ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam. Demnach ist eine Mietminderung von 2 Prozent angemessen, falls die Post im Briefkasten nass wird oder der Schließmechanismus defekt ist. Die Begründung: Kann der Briefkasten das Regenwasser nicht abhalten, gefährde dies die Zustellung wichtiger amtlicher Schreiben.

Aber auch ein zu kleiner Briefkastenschlitz gibt mitunter Anlass zu einer Mietminderung, falls infolgedessen der Einwurf von Zeitschriften oder DIN-A4-Unterlagen nicht oder nur geknickt möglich sei. Betroffene Mieter könnten in diesem Fall die Miete um 0,5 Prozent mindern, so das Amtsgericht Charlottenburg. Das Landgericht Bonn hatte in einem früheren Urteil ähnlich entschieden. Um eine einwandfreie Postzustellung zu gewährleisten, sollte die Öffnung mindestens 32,5 cm breit und 3 cm hoch sein.

Bevor der Mieter die Miete mindert, muss er zunächst dem Vermieter den Mangel anzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Wird der Schaden jedoch trotz des Hinweises nicht behoben, kann der Mieter den Schaden stattdessen auch selbst beseitigen lassen und die Handwerkerkosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

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